Im Steuerlabyrinth
Die Deutschen behaupten ja immer mit verquerem Stolz, das komplizierteste Steuerrecht der Welt zu haben. Umso erstaunter war ich, als hier in den USA jemand das gleiche über sein Land behauptete. Da ich heute in der Firma meine Jahresabrechnung erhielt, machte ich mich daran, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Der erste Punkt ging gleich an die USA: Wenn man das zweifelhafte Glück hat, in einem Staat wie Kalifornien zu wohnen, der eine eigene Einkommensteuer erhebt, muss man schon mal zwei Steuererklärungen abgeben, nämlich eine für “federal taxes”, also bundesweite Steuern, und eine für die “state taxes”. Die kalifornische Einkommensteuer ist in sechs Steuersätze aufgeteilt, wobei der Spitzensteuersatz von 9,3% ab einem Jahresgehalt von $40346 fällig ist. Die Formulare sehen komplizierter aus als die von den Kollegen von Bund, aber zum Glück gibt es eine sehr gute Möglichkeit, das online auszufüllen. Auf ca. sechs einfachen Seiten überträgt man die Daten von seiner Lohnsteuerkarte und setzt diverse Häkchen z.B. bei “Am 31.12.2007 war ich offiziell blind” oder “Ich möchte meine Steuererstattung der Kalifornischen Meerotter-Stiftung spenden”. Am Schluss druckt man vier Seiten aus, die man unterschreibt und zu seinen Akten legt, und zwei Wochen später wird eine etwaige Rückerstattung auf ein angebenes Konto überwiesen (oder eben den Meerottern oder der Feuerwehr gespendet). Da von mir Steuern einbehalten wurden, als hätte ich das ganze Jahr gearbeitet, ich tatsächlich aber nur viereinhalb Monate hier war, wird mir der kalifornische Schatzmeister demnächst hoffentlich fast $1600 auf mein Sparbuch einzahlen.
Einwohner von Kalifornien im steuerlichen Sinn und somit hier steuerpflichtig wird man ziemlich leicht, nämlich indem man
- nicht nur temporär oder auf der Durchreise hier ist
- oder hier seinen Wohnsitz hat und nur temporär woanders ist.
“Wohnsitz” ist dabei definiert als der Ort, an den man beabsichtigt zurückzukehren, wenn man abwesend ist. Genial! Dies wird im erläuternden Begleitheft als große Vereinfachung angepriesen, so einfach, dass das Konzept in sieben Beispielen verdeutlicht wird.
Ob man als Einwohner, also “resident” gilt, ist für die bundesweite Steuer immens wichtig. So können Nicht-Einwohner z.B. keine Beiträge zur Altersvorsorge (bzw. nur wenn sie sehr wenig verdienen), keinen Pauschbetrag und keine Ehefrau absetzen. Andererseits müssen sie dafür aber aber auch z.B. keine Zinserträge oder ausländische Einkünfte versteuern. Ob man als Nicht-US-Bürger als Einwohner gilt, ist wiederum anders definiert als von den kalifornischen Behörden: Man muss entweder eine Green Card besitzen, oder 183 Tage im Kalenderjahr in den USA gewesen sein, wobei ein Drittel dieser Tage vom Vorjahr und ein Sechstel vom Jahr davor hinzugerechnet werden. Der steuerliche Unterschied ist deutlich: Als Nicht-Einwohner würde ich knapp $3200 erstattet bekommen, als Einwohner $3700, nämlich wegen des höheren Pauschbetrags und weil ich schon einiges in die Altersvorsorge (”401(k)”) eingezahlt habe, um den vollen Arbeitgeberzuschuss mitzunehmen.
Also: Wie kann ich trotzdem als Einwohner gelten, obwohl ich im Jahr 2007 nur 135 Tage in den USA war? Dazu gibt es tatsächlich einen kleinen Winkelzug: Wenn man im Folgejahr den Präsenztest besteht (diese 183 Tage), kann man rückwirkend für einen Teil des Jahres als Einwohner betrachtet werden. Man darf aber erst dann die Steuererklärung einreichen, wenn man diesen Status erlangt hat. Man gilt dann ab dem Beginn des ersten, mindestens 31 Tage langen Aufenthalts in den USA als “resident”. Kleiner Nachteil: Man muss alle Einkünfte aus dem Ausland in den USA versteuern, die man ab diesem Zeitpunkt erhielt, auch wenn sie vorher verdient wurden. Da ich aber eine relativ saubere Trennung hatte und nach meinem Umzug keine Zahlungen aus Deutschland mehr erhielt, betrifft mich das nicht.
Um also $500 mehr vom IRS zu kassieren, muss ich eine Fristverlängerung beantragen und ab dem 138. Tag des Jahres 2008 meine Steuererklärung einreichen. Also alles ganz einfach eigentlich…
Nachtrag: Nachdem ich mir alles noch einmal ganz genau durchgelesen habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich mir die Aktion mit der Verlängerung sparen kann. Die $500 Unterschied kommen allein durch den Pauschbetrag (”standard deduction”) zustande, den man auch als “dual status resident” nicht beanspruchen darf. Die Beiträge zur Altersvorsorge sind bereits auf der Lohnsteuerkarte abgezogen. Wenn ich allerdings verheiratet wäre, würde sich dieser Trick durchaus lohnen.
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Die beiden Mädels hatten dort einen der Lifeguards kennengelernt, die Baywatch-mäßig auf so einem Turm rumlungerten. Dieser hatte ein Jahr in München studiert, konnte wirklicht gut deutsch und wollte jetzt Philosophie studieren (echt wahr!).


